News / WP-30.03.2006 Klage gegen Ratsbeschluss?
Klage gegen Ratsbeschluss?
30.03.2006 / LOKALAUSGABE / HAGEN
Hohenlimburg. Die Bezirksvertretung Hohenlimburg soll in ihrer Sitzung am kommenden Mittwoch beschließen, gegen Absatz 4 ("sofortige Schließung des Kirchenbergbades") des Ratsbeschlusses vom 2. März "Zukunftskonzeption und Neuausrichtung der Hagener Bäder" zu klagen. Vorausgesetzt, die Kommunalaufsicht des Regierungspräsidenten hält den Beschluss des Rates für unanfechtbar.
Das sagte Bezirksvorsteher Hermann Hulvershorn bei einem Pressegespräch am gestrigen Morgen. Der Bezirksvorsteher hat in den vergangenen Tagen bereits intensive Gespräche mit einem heimischen Fachanwalt für Verwaltungsrecht geführt. Dieser soll nach der Sitzung der Bezirksvertretung dann unverzüglich Klage am Verwaltungsgericht in Arnsberg erheben. Hulvershorn: "Eine solche Klage hat eine aufschiebende Wirkung."
Deshalb appelliert der Bezirksvorsteher noch einmal an Oberbürgermeister Peter Demnitz in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender von HagenBad ebenfalls dafür Sorge zu tragen, dass dem Kirchenbergbad nichts passiert und keine "irreparablen Nachteile" entstehen.
Für Hermann Hulvershorn ist es noch immer unverständlich, wie der Rat entschieden hat. "Hestert und Hengstey sollen doch auch erhalten bleiben, das Kirchenbergbad mit seiner Infrastruktur geschlossen werden. Das kann nicht sein." In warmen Sommern besuchten mehr als 70 000 Badegäste das Bad. "Die werden in Zukunft doch nicht in Hagen schwimmen. Viele wandern aus Protest nach Letmathe ab."
Während am Kirchenbergbad Baurecht besteht und sofort ein Allwetterbad geschaffen werden kann, sieht das am Lennebad ganz anders aus.
Dort gibt es die Interessen der Naherholungssuchenden des angrenzenden Lenneparkes zu berücksichtigen. Ebenso sei die Außenhaut des Bades mit Asbest belastet. All das sei beim Ratsbeschluss - pro Lennebad, contra Kirchenberg - nicht berücksichtigt worden.
Der Bezirksvorsteher geht davon aus, dass in allen Fraktionen am Mittwoch Einigkeit herrschen wird, den Klageweg zu beschreiten. Die Kosten muss die Stadt Hagen übernehmen. Über die Höhe wollte er nichts sagen; ebenso den Namen des Fachanwaltes nicht nennen. "Es ist ein erfahrener Mann. Nach eigenen Angaben hat er bereits in ähnlichen Fällen zwei Klagen gewonnen."
Zunächst gilt es aber, die Antwort des Regierungspräsidenten abzuwarten. Hulvershorn: "Wir rechnen bis Mittwoch zur Sitzung der Bezirksvertretung mit einer Entscheidung."
Bürgerbegehren und ein Bürgerentscheid haben übrigens keine aufschiebende Wirkung für einen Erhalt des Kirchenbergbades. Ein möglicher Termin für einen Bürgerentscheid aller Hagener könnte der 17. September sein.
Von Volker Bremshey
Quelle: http://www.westfalenpost.de
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